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Bei der Gastroskopie (Magenspiegelung) werden mittels
eines Endoskops (einem flexiblen Instrument mit Glasfaseroptik zur Untersuchung
von Körperinnenräumen) Speiseröhre (Ösophagus), Magen
(Gaster) und Zwölffingerdarm (Duodenum) untersucht, dann Ösophagogastroduodenoskopie
(ÖGD) genannt.
Durch die Beweglichkeit der von außen durch den Untersucher dirigierbaren
Spitze des Instruments können alle Bezirke der Organe inspiziert
werden.
Aus verdächtigen Bezirken können während der Spiegelung
mit einer kleinen Zange durch einen Arbeitskanal im Gerät gezielt
Proben (Biopsien) entnommen werden, welche dem Pathologen zur feingeweblichen
Begutachtung und zur Prüfung auf das Vorliegen von bestimmten Mikroorganismen
in der Schleimhaut (z.B. Helicobacter pylori) zugeschickt werden.
Vor der Untersuchung führen wir mit Ihnen ein Aufklärungsgespräch,
wo Indikation, Vorbereitungen zur Untersuchung, Untersuchungsablauf und
Verhalten während und nach der Untersuchung erläutert werden
und bei dem wir Ihre Fragen beantworten.
Es wird Ihnen auch ein Fragebogen ausgehändigt, in dem Sie die besprochenen
Punkte nochmals schriftlich aufgeführt finden und in dem Sie wichtige
Fragen bitte beantworten.
Erscheinen Sie zur Spiegelung bitte nüchtern, d.h. ab dem Vortag
22 Uhr keine Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und kein Nikotingenuß mehr!
Sorgen Sie bitte auch gegebenenfalls für einen
Abholer, da die Fahrtauglichkeit nach Medikamentengabe (falls gewünscht
z.B. zur Beruhigung) eingeschränkt sein kann.
Nach der Magenspiegelung ist eine weitere etwa zweistündige Nahrungskarenz
erforderlich. Dies ist vom Untersuchungsablauf (Probenentnahme, Rachenanästhesie)
abhängig und wird Ihnen entsprechend von uns mitgeteilt.
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Klärung
zur Verfügung.
Seit 2003 dürfen hausärztlich tätige Ärzte, trotz
erworbener Facharztbezeichnung und anerkannter Qualifikation, keine endoskopischen
Untersuchungen mehr bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durchführen.
Sie müssen dazu - nach derzeitiger Gesetzeslage - zu Gastroenterologen überwiesen
werden. Insofern dürfen wir seither Magenspiegelungen nur noch bei
Versicherten von Privatkrankenkassen oder bei Selbstzahlern durchführen.
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