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Bitte teilen Sie uns mit, welche Medikamente Sie eventuell auch von
anderen Ärzten bei denen Sie in Behandlung sind, erhalten.
Andere Ärzte,
die eine fachspezifische Dauerbehandlung bei Ihnen durchführen,
sollten Ihnen dann die entsprechenden Dauermedikamente, Diagnostica (z.B.
Blutzuckerteststreifen, Harn- und pH-Meßstreifen)
und Hilfsmittel, nach deren Dafürhalten, verordnen, sowie bei relevanten
Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, Kuranträgen
u.ä.) von Ihnen angesprochen werden.
Sollten Sie in einem Quartal
zusätzlich noch andere Ärzte/Praxen
aufsuchen, so benötigen Sie dazu neben Ihrer Krankenversicherungskarte
stets eine Überweisung (Ausnahme sind Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr). Ohne Vorlage einer Überweisung
muss dort dann erneut die sogenannte "Praxisgebühr" für
Ihre Gesetzliche Krankenversicherung eingezogen werden.
Als Patient unserer Praxis können Sie ein Wiederholungsrezept oder
eine Überweisung vorbestellen. Zur besseren Planung und um einen
reibungslosen Praxisablauf während der Sprechstunden zu gewährleisten,
während denen wir uns Ihren Anliegen widmen möchten, bitten
wir Sie höflichst, Rezepte über Dauermedikamente sowie Überweisungen
ausschließlich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr telefonisch
anzufordern. Das Rezept oder die Überweisung kann dann, entweder
am Nachmittag ab 14.30 Uhr oder am folgenden Werktag ab 10 Uhr in der
Praxis abgeholt werden. Alle Rezepte und Überweisungen werden von
einem Arzt kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass zur Vorbestellung nur
solche Medikamente möglich sind, die Ihnen von uns als Dauertherapie
verordnet werden. Überweisungen sollen nur im Rahmen einer von uns
bereits eingeleiteten Mitbehandlung vorbestellt werden. Übrige Überweisungen
sollten bitte vorher mit uns abgesprochen werden. Wir bitten höflichst
um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Hierdurch erleichtern Sie uns unsere Arbeit während
der Sprechzeiten
Entrichten Sie bei einem anderen Arzt bzw. in einer anderen
Praxis Ihre Praxisgebühr, so benötigen wir, falls Sie uns im
selben Quartal anschließend konsultieren, ebenfalls eine Überweisung
dieser Praxis.
Bei Therapien welche wir nach unserem Dafürhalten einleiten, durch-
oder weiterführen werden Ihnen Rezepte bzw. Hilfs- oder Heilmittelrezepte
natürlich von uns ausgestellt.
Bitte vermeiden Sie es Medikamente oder Hilfsmittel zu erwerben, zu denen dann unsererseits nachträglich ohne vorherige Rücksprache Rezepte ausgestellt werden sollen.
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