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Eine schwere Erkrankung oder ein plötzlicher Unfall
kann jeden treffen. Dabei sind auch Situationen möglich, in der der
Patient nicht mehr in der Lage sein kann, selbst zu entscheiden. Vorsorgliche
Vorausverfügungen sind deshalb nicht nur für ältere Patienten
wichtig.
Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, Betreuungsverfügung
und Vorsorgevollmacht dokumentieren den eigenen Willen, die persönlichen
Wertvorstellungen und individuellen Wünsche für den Fall, dass
man seine rechtlichen Angelegenheiten insbesondere auch im medizinischen
Bereich, nicht mehr selbst regeln kann.
Derartige Willenserklärungen
helfen dann Ihren Angehörigen, Behörden und nicht zuletzt Ihren Ärzten,
Ihre Entscheidungen so zu treffen, wie Sie es gewollt hätten.
Es gibt
ganz verschiedene Formen von Verfügungen und Vollmachten. Sie sollten
also ganz genau überlegen, wie Sie verfügen und vorsorgen wollen.
Auch
wir können Ihnen hier keine detaillierte Erklärung und Beratung
geben, wollen Ihnen aber einige nützliche Internet-Links geben, wie
z. B. die Website des Humanistischen Verbandes Deutschlands unter www.patientenverfuegung.de,
oder Hinweise zum Betreuungsrecht auf der Website im Service Bereich des
Bundesministeriums unter www.bmj.de.
Darüber hinaus verweisen wir
hier auf die „Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung“ bei der Deutschen Bischofskonferenz
und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, sowie auf das Zentrum
für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum.
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